Öffentlichkeitsarbeit

Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit kümmert sich um verschiedene Beziehungen der Arztpraxis zu Dritten, darunter:

1. Vorbereitung der Patientenakten, Übermittlung des ersten Termins nach Katar und Bearbeitung der Ankunftsinformationen
2. Korrespondenz mit Doha zur Festlegung oder Änderung einer Begleitperson oder für alle anderen Anfragen sowie Eingabe der Daten in das System nach dem Scannen und Überprüfen
3. Bearbeitung der Unterlagen für den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde
4. Ständige Aktualisierung der Patientenliste in den Krankenhäusern
5. Erstellung von Listen über wöchentliche Zahlungen für die Buchhaltung
6. Registrierung von Neugeborenen oder Todesfällen
7. Reisebuchungen für Patienten und ihre Begleitpersonen
8. Kontakt mit den Vertragspartnern des Gesundheitsamtes zur Organisation des Transports von Patienten und Begleitpersonen zu und von Flughäfen, die nicht im Einzugsgebiet des Gesundheitsamtes liegen.
9. Organisation von Krankentransporten oder Ambulanzflügen, falls erforderlich
10. Kontaktaufnahme mit Patienten in Doha, um sie über die abgeschlossenen Vorbereitungen zu informieren

• Bei der Ankunft in dem Land, in dem die Behandlung stattfinden soll, müssen Patienten und Begleitpersonen Kopien ihrer Reisepässe bei der medizinischen Stelle vorlegen.
• Zwei Wochen vor Ablauf ihres Visums müssen sich Patienten und Begleitpersonen mit der medizinischen Stelle in Verbindung setzen.
• Patienten und Begleitpersonen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen das Land spätestens drei Monate nach ihrer Ankunft wieder verlassen. Nach deutschem Bundesrecht kann ein neues Touristenvisum erst drei Monate nach ihrer Rückkehr in ihrem Heimatland beantragt werden.
• Patienten sowie offizielle und inoffizielle Begleitpersonen müssen sich bei der Stadtverwaltung registrieren lassen. Nach geltendem Recht müssen im Mietvertrag die Namen aller Mieter aufgeführt sein.
• In einigen deutschen Bundesländern gelten strenge Regeln für die Beantragung einer Visumsverlängerung für inoffizielle Begleitpersonen.
• Wird ein Visum in einem bestimmten deutschen Bundesland verlängert, darf der Visumsinhaber dieses Bundesland nicht verlassen.